Dies hier ist verbindliche Anfrage zu einer Garantieverlängerung. Die Unterlagen zur Garantierverlänerung werden von Bauknecht zugesand.
Der Preis ist verbindlich und wird pro Gerät berechnet.
Nach der Bestellung werden per Email weitere Unterlagen wie 12NC und SN benötigt.
Gedeckte Leistungen
Bauknecht übernimmt die Kosten für die Behebung von Funktionsstörungen des jeweiligen Gerätes. Die Leistungen umfassen Anreise, Arbeitszeit und benötigte Ersatzteile sowie Beratung durch den Techniker und Administration.
Nicht gedeckte Leistungen
•Folgen äusserer Umstände, unsachgemässer Benutzung, zweckentfremdeter oder gewerblich genutzter Geräte sowie normale Abnützung.
•Nichteinhalten der Bedienungsvorschriften und/oder Missachten der Wartungsvorschriften und Pflegehinweise (z.B. Fremdkörper, Überschäumen, Säuberung von Filter und Maschine, Entkalkung sowie eventuelle Folgeschäden wie Gefiergut).
•Schäden durch unsachgemässen Einbau bzw. fehlerhafte Installation oder durch Anschluss an falsche Stromspannung.
•Schäden, die durch ungewöhnliche Umweltbedingungen ausgelöst wurden (z.B. Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überflutungen).
•Schäden, verursacht durch chemische oder elektrochemische Reaktion (z.B. Rost, Korrosion oder Wasserschäden durch ungewöhnlich hohen Kalkgehalt im Wasser).
•Schäden, die die Funktion oder Bedienung des Gerätes nicht beeinflussen, wie Kratzer, Beulen, Dellen und mögliche Farbabweichungen etc., und Schäden an ästhetischen Bauteilen (z.B. Blenden, Knöpfe) sowie Glas, Lack oder Emailschäden.
•Reparaturen, die nicht durch Bauknecht oder einen von Bauknecht autorisierten Servicepartner ausgeführt oder bei denen keine Originalersatzteile eingesetzt wurden.
Ausführung der Reparaturen
Reparaturen werden ausschliesslich durch Bauknecht selbst oder durch einen von Bauknecht autorisierten Partner ausgeführt. Nicht eingeschlossen sind präventive Kontrollen und Wartungen.
Garantieverlängerungen für ganze Küchen oder ganze Waschküchen
Garantieverlängerungen für ganze Küchen schliessen die im Garantieverlängerungsschein aufgeführten und in einer Küche eingebauten Geräte (mind. 4) der Marken Bauknecht und Whirlpool ein (Waschmaschine und Trockner ausgeschlossen). Garantieverlängerungen für ganze Waschküchen schliessen je eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner der Marken Bauknecht und Whirlpool ein.
Abschlussbedingungen
Geräte sind bei Abschluss der Garantieverlängerung störungsfrei. Garantieverlängerungen werden nur für Geräte angeboten, welche Bauknecht Schweiz vertreibt und die in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein entsprechend den gültigen technischen Vorschriften installiert und betrieben werden. Das Maximalalter der Geräte beim Garantieverlängerungsabschluss beträgt 24 Monate ab der ersten Inbetriebnahme und 36 Monate nach Lieferung anden Handelspartner.
Dauer der Garantieverlängerung
Die Garantieverlängerung ist für 3 Jahre gültig, beginnt nach Ablauf der 2jährigen regulären Garantiezeit, erlischt automatisch nach Ablauf der 3 Jahre und bedarf keiner Kündigung.
Ausserordentliche Auflösung der Garantieverlängerung
Können infolge gesetzlicher Verordnung oder anderer zwingender Gründe Geräte nicht mehr repariert oder durch ein technisch vergleichbares Gerät ersetzt werden, kann der Kunde mittels eines Upgrades/Aufpreises auf ein aktuelles Modell wechseln. In diesem Fall vergütet Bauknecht dem Kunden den Zeitwert des Gerätes auf Basis einer Amortisationsdauer von 10 Jahren.
Schadenersatzansprüche, Gerichtsstand
Schadenersatzansprüche können nicht anerkannt werden. Gerichtsstand ist Lenzburg.
Gültigkeit
Die Bedingungen gelten ab 1. Mai 2015. Änderungen vorbehalten