Gedeckte Leistungen
Bauknecht übernimmt die Kosten für die Behebung von Funktionsstörungen des jeweiligen Gerätes. Die Leistungen umfassen Anreise, Arbeitszeit und benötigte Ersatzteile sowie Beratung durch den Techniker und Administration.
Nicht gedeckte Leistungen
Folgen äusserer Umstände, unsachgemässer Benutzung, zweckentfremdeter oder gewerblich genutzter Geräte sowie normale Abnützung. Nicht Einhalten der Bedienungsvorschriften und/oder Missachten der Wartungsvorschriften und Pflegehinweise; (z.B. Fremdkörper, Überschäumen, Säuberung von Filter und Maschine, Entkalkung etc.) Schäden durch unsachgemässen Einbau bzw. Installation oder durch Anschluss an falsche Stromspannung, sowie Schäden, die durch ungewöhnliche Umweltbedingungen ausgelöst wurden (z.B. Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überflutungen). Schäden, verursacht durch chemische oder elektrochemische Reaktion (z.B. Rost, Korrosion oder Wasserschäden durch ungewöhnlich hohen Kalkgehalt im Wasser) Schäden, die nicht die Funktion oder Bedienung des Gerätes beeinflussen, wie Kratzer, Beulen, Dellen und mögliche Farbabweichungen, etc. und ästhetische Bauteile (z.B. Blenden, Knöpfe), sowie Glas-, Lack- oder Emailleschäden.Reparaturen, die nicht durch Bauknecht oder einen von Bauknecht autorisierten Servicepartner ausgeführt oder wenn keine Original-Ersatzteile eingesetzt wurden. Nicht eingeschlossen sind präventive Kontrollen und Wartungen.
Ausführung der Reparaturen
Reparaturen werden ausschliesslich durch Bauknecht selbst oder durch einen von Bauknecht autorisierten Partner ausgeführt.Abonnements für ganze Küchen schliessen die im Serviceabonnement aufgeführten und in einer Küche eingebauten Geräte (mindestens 4) der Marken Bauknecht und Whirlpool ein (Waschmaschine und Trockner ausgeschlossen). Abonnements für ganze Waschküchen schliessen je einen Waschautomaten und einen Trockner der Marken Bauknecht und Whirlpool ein.
Abschlussbedingungen
Geräte sind bei Abonnementsbeginn störungsfrei. Vollservice-Abonnements werden für Geräte angeboten, welche Bauknecht Schweiz vertreibt und die in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein entsprechend den gültigen technischen Vorschriften installiert und betrieben werden. Das Maximalalter der Geräte beim Abonnementsabschluss beträgt 4 Jahre seit der ersten Inbetriebnahme.
Abonnementsdauer, Beendigung
Die erste Abonnementsdauer beträgt ein Jahr. Danach erneuert sich das Abonnement jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern es nicht schriftlich auf Ende der Abonnementsdauer gekündigt wird. Abonnements für Einzelgeräte erlöschen 12 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme des Gerätes. In Abonnements für ganze Küchen und ganze Waschküchen ist jedes Gerät bis zum jeweiligen 12. Jahr seit erster Inbetriebnahme gedeckt.
Ausserordentliche Auflösung des Abonnements
Können infolge gesetzlicher Verordnung oder anderen zwingenden Gründen, Geräte nicht mehr repariert oder durch ein technisch Vergleichbares ersetzt werden, so kann das Abonnement mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden oder der Kunde kann mittels einem Upgrade/Aufpreis auf ein aktuelles Modell wechseln. In diesem Fall vergütet Bauknecht dem Kunden den Zeitwert des Gerätes auf Basis einer Amortisationsdauer von 10 Jahren. Wird ein nicht reparierbares Gerät durch ein neues ersetzt, so offeriert Bauknecht den Abonnements-Kunden spezielle Vorzugskonditionen.
Abonnements-Gebühren
Die Gebühren werden jährlich und erst zu Beginn der Abonnements-Periode in Rechnung gestellt.
Einkaufsgebühr
Ist ein Gerät seit mehr als 2 Jahren in Betrieb, so wird im ersten Abonnements-Jahr eine zusätzliche einmalige Einkaufsgebühr auf Basis der Abonnementsgebühr berechnet. Sie beträgt 15% pro Betriebsjahr des Gerätes. Beispiel: Alter des Gerätes: 4 Jahre, einmalige Einkaufsgebühr: 4 x 15% = 60% der Abonnements-Gebühr.
Schadenersatzansprüche, Gerichtsstand
Schadenersatzansprüche können nicht anerkannt werden. Gerichtsstand ist Lenzburg.
Gültigkeit
Die Bedingungen gelten ab 1. Januar 2017. Änderungen vorbehalten.